Nach der EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen als Fluggast eine Reihe von Rechten zu.
Gültigkeit von der EU-Verordnung 261/2004
Die Verordnung gilt:
Die Verordnung gilt nicht:
Verspätungen
Laut EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen bestimmte Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft bei nach vernünftigem Ermessen absehbaren Verzögerungen des Abfluges gegenüber der planmäßigen Abflugzeit zu:
Betreuungsleistungen sind in diesen Fällen:
Bitte beachten Sie: Betreuungsleistungen müssen nicht gewährt werden‚ sollte sich dadurch Ihr Abflug noch weiter verzögern.
Verpätungen über 5 Stunden
Bei Verspätungen über 5 Stunden haben Sie das Recht‚ vom Flug zurückzutreten und sich die Kosten für das Flugticket sowie für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten zu lassen bzw. die weiteren Rechte gemäß Artikel 8 Abs. 1 (a) der EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen.
Voraussetzung hierfür ist‚ dass Sie den verfehlten Reisezweck nachvollziehbar darlegen können.
Bitte beachten Sie: Bei Pauschalreisen gelten die Bedingungen der Pauschalreiserichtlinie (90/314/EWG). Das heißt‚ Ihnen können bei einem Rücktritt sehr hohe Stornierungskosten entstehen.
Ausgleichsleistungen
Bei Verspätungen von drei Stunden und mehr haben Sie gemäß der EuGH-Urteile C-581/10 und C-629/10 das Recht auf eine Ausgleichsleistung‚ in Form von Barzahlung‚ Scheck‚ Überweisung oder‚ mit Ihrer Einwilligung‚ in Form eines Gutscheins.
Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke:
Bitte beachten Sie: Ihnen steht keine Ausgleichszahlung zu‚ wenn die Verspätung auf einem außergewöhnlichen Umstand beruht. Desweiteren kann gemäß den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C 402/07 und C 432/07 diese Entschädigung um 50 % gekürzt werden‚ wenn die Verspätung weniger als 4 Stunden beträgt.
Nichtbeförderung
Wenn LEAV Airlines Ihnen ein Angebot zum freiwilligen Rücktritt vom Flug gemacht hat oder Sie unfreiwillig von der Beförderung des gebuchten Fluges ausgeschlossen werden‚ haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen.
Außerdem wird Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Endziel Ihrer gebuchten Flugreise angeboten. Diese Ersatzbeförderung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze‚ können Sie auch zu einem späteren von Ihnen gewünschten Zeitpunkt zu Ihrem Endziel reisen‚ dann müssen Sie jedoch die Kosten für Verpflegung‚ Hotel und Transfer selber tragen.
Unfreiwillige Nichtbeförderung
Im Falle einer unfreiwilligen Nichtbeförderung haben Sie zusätzlich und unverzüglich das Recht auf eine Ausgleichszahlung‚ in Form von Barzahlung‚ Scheck‚ Überweisung oder‚ mit Ihrer Einwilligung‚ in Form eines Gutscheins.
Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Entfernung der geplanten Flugstrecke:
Alternativflug
Wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wird‚ können folgende verringerte Ausgleichszahlungen gelten:
Annullierung
Sollte Ihr Flug annulliert werden‚ für den Sie eine bestätigte Buchung haben‚ informieren wir Sie über eine mögliche anderweitige Beförderung. Außerdem stehen Ihnen Betreuungsleistung‚ Erstattung und Ausgleichsleistung zu‚ wie oben aufgeführt.
Sie haben bei einer Annuliierung kein Recht aus eine Ausgleichsleistung‚ wenn wir Sie:
Wurde Ihr Flug wegen außergewöhnlichen Umständen annulliert‚ haben Sie kein Recht auf eine Ausgleichsleistung.
Kontakt
Sie können die staatlichen Stellen kontaktieren‚ die für die Sicherstellung der Fluggastrechte zuständig sind.
Über folgendes Kontaktformular können Sie uns direkt kontaktieren: LEAV Service-Center Team Hotline: +49 221 5998 4000